Kostenübernahme
Gesetzlich versicherte Patient:innen
Für gesetzlich versicherte Patient:innen werden die Kosten einer Behandlung in meiner vertragspsychotherapeutischen Praxis komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu bringen Sie zu einem ersten Termin sowie jedes Quartal unbedingt Ihre Versichertenkarte bzw die Ihres Kindes sowie zum Erstgespräch mit.
Privat versicherte Patient:innen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Versicherungen bzw. Beihilfeträger übernommen. In welchem Umfang hängt dabei vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ihre Versicherung/ Ihr Beihilfeträger informiert Sie darüber, welche psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen Ihres persönlichen Tarifs erstattet werden. Der Satz für eine Therapiestunde (50 Minuten) gemäß der GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Psychotherapeuten), Ziffer 861 mit Steigerungsfaktor 2,6 entspricht einem Betrag von 104,57 € pro Sitzung. Bitte beachten Sie, dass ein Kostenanteil für Sie je nach Ihrem Versicherungsschutz entstehen kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über Ihre individuellen Tarifbedingungen bei Ihrer Versicherung/ Ihrem Beihilfeträger.
Selbstzahler:innen
Es gibt die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung oder Beratung in meiner Praxis als sogenannter Selbstzahler:in selbst zu übernehmen. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. Auch bei Selbstzahler:innen ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (GOP) die Grundlage der Abrechnung. Der Satz für eine Therapiestunde (50 Minuten) beträgt 104,57€.